Kleinunternehmer

Gilt E-Invoice auch für kleine Unternehmen?

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Kurze Antwort

Ja, eRechnung kann für Kleinunternehmer gelten. Bei der Ausstellung ist entscheidend, ob es sich um einen inländischen Umsatzsteuerzahler und die betroffene Lieferung handelt. Auch ein kleineres Unternehmen oder ein Nichtzahler können bei der Annahme Pflichten haben, wenn der Lieferant eine eFaktúra im Pflichtmodus ausstellt.

Ausstellen

Befolgen Sie den Mehrwertsteuerstatus

Für einen Mehrwertsteuerzahler gelten andere Regelungen als für einen Nichtzahler.

Rezeption

Sogar ein kleinerer Kunde

Ein kleines Unternehmen muss in der Lage sein, empfangene eFaktúraen zu bearbeiten.

Software

Nicht immer ein ERP-Ersatz

Manchmal reicht ein Plugin, ein Portal oder eine Steuerungsebene aus.

Buchhalter

Schließen Sie es frühzeitig an

Die externe Buchhalterin muss wissen, was sie in welchem Paket erhält.

Fazit

Ein Kleinunternehmer benötigt einen einfachen, aber korrekten Prozess entsprechend seiner Rolle bei der elektronischen Rechnungsstellung.

Quellen

  • Gesetz Nr. 222/2004 Slg. zur Umsatzsteuer, § 76a
  • Gesetz Nr. 222/2004 Slg. zur Umsatzsteuer, § 85o
  • Häufig gestellte Fragen zur SR-eRechnung der Finanzverwaltung

Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.