Muss die QR-Zahlung in der eRechnung enthalten sein?
Kurze Antwort
Die QR-Zahlung an sich ist nicht der Kern der eFaktúra. Wichtig sind strukturierte Zahlungsdaten: Zahlungsart, Zahlungsbetrag, Konto, Zahlungsreferenz oder Variablensymbol. Ein QR-Code kann bei der manuellen Zahlung hilfreich sein, ist jedoch kein Ersatz für ordnungsgemäßes XML.
Add-on gegen Bezahlung
Ein QR-Code hilft einem Menschen, ist aber kein Ersatz für XML-Felder.
Zahlungsmittel
Wichtig sind Zahlungsart, Konto und Referenz in der Rechnungsstruktur.
QR = XML
Wenn der QR generiert wird, muss er auf denselben Daten wie XML und Vorschau basieren.
Vergessen Sie nicht die IBAN
Überprüfen Sie bei einer Banküberweisung das Konto, ggf. den BIC und das Variablensymbol.
Fazit
QR-Zahlung ist nützlich, aber eInvoice ist auf die korrekt strukturierten Zahlungsdaten angewiesen.
Quellen
- Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über Mehrwertsteuer, Rechnungsdaten
- Peppol BIS Billing 3.0: Zahlungsmittel, Zahlungs-ID und Begünstigtenkonto
- Interne Leitplanke: PDF/QR darf nicht mit XML in Konflikt geraten
Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.