QR-Zahlung

Muss die QR-Zahlung in der eRechnung enthalten sein?

⚠ Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.

Kurze Antwort

Die QR-Zahlung an sich ist nicht der Kern der eFaktúra. Wichtig sind strukturierte Zahlungsdaten: Zahlungsart, Zahlungsbetrag, Konto, Zahlungsreferenz oder Variablensymbol. Ein QR-Code kann bei der manuellen Zahlung hilfreich sein, ist jedoch kein Ersatz für ordnungsgemäßes XML.

Nicht zwingend erforderlich

Add-on gegen Bezahlung

Ein QR-Code hilft einem Menschen, ist aber kein Ersatz für XML-Felder.

Zahlung

Zahlungsmittel

Wichtig sind Zahlungsart, Konto und Referenz in der Rechnungsstruktur.

Compliance

QR = XML

Wenn der QR generiert wird, muss er auf denselben Daten wie XML und Vorschau basieren.

Kontrolle

Vergessen Sie nicht die IBAN

Überprüfen Sie bei einer Banküberweisung das Konto, ggf. den BIC und das Variablensymbol.

Fazit

QR-Zahlung ist nützlich, aber eInvoice ist auf die korrekt strukturierten Zahlungsdaten angewiesen.

Quellen

  • Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über Mehrwertsteuer, Rechnungsdaten
  • Peppol BIS Billing 3.0: Zahlungsmittel, Zahlungs-ID und Begünstigtenkonto
  • Interne Leitplanke: PDF/QR darf nicht mit XML in Konflikt geraten

Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.