Korrektur nach Einreichung

Wie korrigiere ich eine bereits gesendete eFaktúra?

⚠ Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.

Kurze Antwort

Nach erfolgreichem Versand der elektronischen Rechnung wird deren Inhalt nachträglich nicht mehr verändert. Wird nach dem Absenden ein Fehler entdeckt oder tritt ein Sachverhalt ein, der sich auf die ursprünglich ausgestellte Rechnung auswirkt, wird nach dem Umsatzsteuergesetz genauso verfahren wie bei einer Papierrechnung. Das elektronische Formular ändert nichts an den Reparaturregeln, sondern nur an der Art der Ausführung und Lieferung.

Der erste Schritt

Wurde es bereits erfolgreich versendet?

Das Wichtigste ist nicht das Wort Gutschrift, sondern der Status der Rechnung. Andernfalls wird der Fehler vor dem Senden und ansonsten der Fehler nach erfolgreichem Senden behoben.

Vor dem Versand

Korrigieren Sie die Daten oder exportieren Sie sie

Wenn die Rechnung noch nicht versendet wurde, beheben Sie die Fehlerursache, erstellen Sie eine korrekte eFaktúra und senden Sie ein gültiges Dokument.

Nach dem Versand

Sie ändern das ursprüngliche XML nicht

Nach erfolgreicher Einreichung bleibt die Integrität des Originaldokuments erhalten und der nächste Schritt hängt vom Grund der Korrektur ab.

Korrekturdokument

Eine Gutschrift ist nur eine Möglichkeit

Gutschriften, korrigierte Rechnungen oder neue korrigierte Rechnungen werden nur nach Maßgabe des Umsatzsteuergesetzes und des konkreten Geschäftsfalles berücksichtigt.

Fazit

Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.