Ist die Nichteinhaltung einer eFaktúra dasselbe wie eine Stornierung oder Gutschrift?
Kurze Antwort
Nein. Ist der Empfänger mit der elektronischen Rechnung nicht einverstanden, führt dies nicht automatisch dazu, dass die Rechnung storniert oder eine Gutschrift ausgestellt werden muss. Zunächst einmal handelt es sich um eine kommerzielle Information, bei der die Richtigkeit des Dokuments bestritten wird. Der Berichtigungsbeleg kommt erst nach Prüfung des Grundes nach dem Umsatzsteuergesetz in Betracht.
Geschäftsfakt
Uneinigkeit bedeutet, dass zwischen den Parteien ein Streit entstanden ist oder die Richtigkeit des Dokuments überprüft werden muss. Am Inhalt der Rechnung ändert sich dadurch nichts.
Erst nachdem der Grund herausgefunden wurde
Eine Gutschrift oder Belastungsanzeige wird ausgestellt, wenn ein nach dem Umsatzsteuergesetz berichtigender Sachverhalt vorliegt.
Kopieren Sie nicht das Originaldokument
Daten in bereits offengelegtem XML werden nicht rückwirkend stillschweigend geändert. Die Reparatur sollte über ein eigenes Verfahren und einen eigenen Prüfpfad verfügen.
Achten Sie auf das Wort „Abbrechen“.
„Rechnungsstornierung“ ist oft ein Unternehmensbegriff. In der Referenzdatenbank sollen vor allem die Begriffe Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage, Korrekturbeleg, Gutschrift und Belastungsanzeige verwendet werden.
Fazit
Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.