Korrekturdokumente

Ist die Nichteinhaltung einer eFaktúra dasselbe wie eine Stornierung oder Gutschrift?

⚠ Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.

Kurze Antwort

Nein. Ist der Empfänger mit der elektronischen Rechnung nicht einverstanden, führt dies nicht automatisch dazu, dass die Rechnung storniert oder eine Gutschrift ausgestellt werden muss. Zunächst einmal handelt es sich um eine kommerzielle Information, bei der die Richtigkeit des Dokuments bestritten wird. Der Berichtigungsbeleg kommt erst nach Prüfung des Grundes nach dem Umsatzsteuergesetz in Betracht.

Uneinigkeit

Geschäftsfakt

Uneinigkeit bedeutet, dass zwischen den Parteien ein Streit entstanden ist oder die Richtigkeit des Dokuments überprüft werden muss. Am Inhalt der Rechnung ändert sich dadurch nichts.

Korrekturdokument

Erst nachdem der Grund herausgefunden wurde

Eine Gutschrift oder Belastungsanzeige wird ausgestellt, wenn ein nach dem Umsatzsteuergesetz berichtigender Sachverhalt vorliegt.

XML-Integrität

Kopieren Sie nicht das Originaldokument

Daten in bereits offengelegtem XML werden nicht rückwirkend stillschweigend geändert. Die Reparatur sollte über ein eigenes Verfahren und einen eigenen Prüfpfad verfügen.

Terminologie

Achten Sie auf das Wort „Abbrechen“.

„Rechnungsstornierung“ ist oft ein Unternehmensbegriff. In der Referenzdatenbank sollen vor allem die Begriffe Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage, Korrekturbeleg, Gutschrift und Belastungsanzeige verwendet werden.

Fazit

Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.