Was tun, wenn der Empfänger mit der eFaktúra nicht einverstanden ist?
Kurze Antwort
Sollte der Empfänger mit dem Inhalt der elektronischen Rechnung nicht einverstanden sein, erfolgt die Vorgehensweise wie bei einer Papier- oder E-Mail-Rechnung. Durch das elektronische Formular bleiben handels- und steuerrechtliche Regelungen unberührt. Zunächst muss der Grund für die Meinungsverschiedenheit ermittelt werden und erst dann muss das richtige Verfahren nach dem Umsatzsteuergesetz und der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gewählt werden.
Daran ändert auch das elektronische Formular nichts
eRechnung ist eine Form der Erstellung und Zustellung einer Rechnung. Es wird kein gesondertes rechtliches Verfahren zur „Rechnungsablehnung“ eingeführt.
Finden Sie zunächst heraus, worum es geht
Dies kann ein falscher Betreff, ein falscher Preis, eine falsche Menge, ein nicht gelieferter Umfang, eine falsche Identifizierung, eine Vervielfältigung oder ein Fehler in der Ausgabe sein.
Verhandeln Sie direkt mit dem Lieferanten
Im Finanzbericht heißt es, dass sich der Empfänger im Falle einer fehlerhaften eFaktúra an den Lieferanten wenden und eine Korrektur verlangen sollte.
Die Meldung „Rechnung ablehnen“ ist nicht obligatorisch
Die slowakische Gesetzgebung sieht derzeit keine besondere Verpflichtung vor, eine Nachricht über die Ablehnung einer elektronischen Rechnung über Peppol zu senden.
Fazit
Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.