Welche Kennungen sollten auf der eRechnung gespeichert werden?
Kurze Antwort
Unterscheiden Sie zwischen zwei Gruppen: dem Gesetz (§ 74 des Umsatzsteuergesetzes) und der Norm EN16931/Peppol BIS Billing 3.0 erforderliche Kennungen: die Seriennummer der Rechnung, die Identifizierung des Verkäufers und des Käufers, einschließlich der Umsatzsteuer-ID/Umsatzsteuer-ID/Umsatzsteuer-ID, und Peppol EndpointID der Parteien für das Routing im Netzwerk. Darüber hinaus ist es sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, technische Identifikatoren für die eigene Integration und Prüfung zu speichern: interne RechnungId, Hash-XML, VorlageId des Anbieters, statusId/eventId und idempotency-Schlüssel.
Rechnungsdetails
Seriennummer, Daten, Identifikation der Parteien, inkl. Firmen-ID/USt-ID/USt-ID.
Erforderliche BT-Felder und Endpunkt-ID
Rechnungsnummer und Seitenkennungen in XML-Struktur, EndpointID für Routing.
Interne Rechnungs-ID, Hash-XML
Nützlich für Integration und Audit, ist es keine gesetzliche Verpflichtung.
submissionId, statusId/eventId
Sie helfen, den Webhook mit dem Dokument zu koppeln und den Support mit dem Anbieter anzusprechen.
Fazit
Das Gesetz (§ 74) und die Norm EN16931/Peppol BIS verlangen eine Rechnungsnummer, Identifizierung der Parteien, einschließlich Unternehmens-ID/Umsatzsteuer-ID/Umsatzsteuer-ID und Peppol EndpointID. Interne invoiceId, Hash XML, submissionId, statusId/eventId und idempotency key sind empfohlene technische Praxis für Integration und Audit, keine rechtliche Verpflichtung.
Quellen
- Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer, § 74 (Rechnungserfordernisse)
- Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer, § 76a (geändert durch Gesetz Nr. 385/2025 Slg.) — Allgemeine Pflichten des Zustelldienstleisters, Verweis auf den technischen Standard
- EN 16931 und Peppol BIS Billing 3.0 — obligatorische Dokument- und Parteienkennungen, EndpointID
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Keine Rechtsberatung. Maschinell übersetzte Antwort, noch nicht manuell geprüft. Für den genauen Wortlaut siehe das slowakische Original.